Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4927
OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1998 - 20 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 20 U 60/98 (https://dejure.org/1998,4927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung; Sperrwirkung des § 12 III VVG greift bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ; VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 50
    Voraussetzungen einer Rubsrumsberichtigung - Leistungen für einen von der Ablehnung nicht erfaßten Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98
    Deshalb wird auch bei irrtümlicher Benennung der falschen Person die richtige Person Partei, wenn diese nach den objektiv erkennbaren Umständen nach dem Willen des Klägers verklagt werden soll (Senat NJW-RR 91, 188; VersR 94, 969).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 42/93

    Klageschrift; Zustellung; Unrichtige Bezeichnung; Klagefrist; Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98
    Deshalb wird auch bei irrtümlicher Benennung der falschen Person die richtige Person Partei, wenn diese nach den objektiv erkennbaren Umständen nach dem Willen des Klägers verklagt werden soll (Senat NJW-RR 91, 188; VersR 94, 969).
  • OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 132/91

    Wirksamkeit und Rechtsfolge der Klagefrist - Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98
    Welche Rechtsfolgen der Fristablauf des § 12 III VVG in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist zweifelhaft (vgl. dazu Senat VersR 92, 1249; Römer in Römer/Langhei VVG, § 12 Rdn. 91).
  • AG Waldbröl, 18.06.2020 - 15 C 10/20
    Eine Berichtigung des Rubrums kommt namentlich dann in Betracht, wenn eine falsche Partei verklagt ist, sich aber aus der Klageschrift gegebenenfalls nebst Anlagen zweifelsfrei ergibt, wer tatsächlich verklagt werden sollte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 1998 - 20 U 60/98 -, juris OLG Hamm, 1990-05-30, 20 W 27/90, NJW-RR 1991, 188 und OLG Hamm, 1993-09-22, 20 U 42/93, NJW-RR 1994, 1508).

    Das ist auch dann der Fall, wenn eine zur gleichen Versicherungsgruppe gehörende falsche Versicherungs-AG benannt wurde (vgl. Hamm NJW-RR 99, 469; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 319 ZPO Rn. 148).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren

    Die Rubrumsberichtigung durch Urteil vom 29.05.2007 (Az.: V GC 1396/04) wäre auch nach deutschem Recht gem. § 319 ZPO möglich gewesen, da feststand bzw. erkennbar war, wer als Partei gemeint war und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt wurden (OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 768 m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 469).
  • LG Duisburg, 28.06.2007 - 5 S 74/06

    Zulassung einer Berufung mangels Entscheidung über einen sachlichen Anspruch aus

    Ergibt diese Auslegung, dass ein anderer als die im Kopf der Klageschrift bezeichnete Partei verklagt werden soll, ist nicht mehr die formelle Bezeichnung der Partei maßgeblich (vgl. BAG, NJW 2002, 459 [im Falle einer Kündigungsschutzklage, die formell gegen den Bevollmächtigten des Arbeitgebers gerichtet war]; OLG Hamm NJW-RR 1999, 469 [im Falle einer formell gegen einen andere juristische Person derselben Versicherungsgruppe gerichtete Klage]; B/L/A/H, 62. Aufl., Grdz § 50 Rn. 4 f.; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., Vor § 50 Rn. 7 a.E.).

    Denn wie bei allen empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist auch bei der Parteibezeichnung auf die objektivierte Sicht des Erklärungsempfängers abzustellen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1999, 469 [470]: "Die richtige Beklagte hatte von Anfang an keine Schwierigkeiten, sich als beklagte Partei zu erkennen").

  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Nur wenn der Versicherungsnehmer eine tatsächliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes dargetan und bewiesen hat, beruft er sich auf den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles, über den der Versicherer noch nicht mit Fristsetzung nach § 12 Abs. 3 VVG entschieden hat (vgl. dazu Senat NJW-RR 1999, 469).
  • OLG Schleswig, 24.02.2004 - 16 W 19/04

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Parteibezeichnung

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 2002, 3110; OLG Hamm NJW-RR 1999, 469).
  • LG Deggendorf, 20.02.2002 - 1 T 20/02

    Anwendbarkeit des § 319 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Insolvenzverfahren;

    Deshalb wird auch bei irrtümlicher Benennung der falschen Person die richtige Person Partei, wenn diese nach den objektiv erkennbaren Umständen nach dem Willen der Klägerin in Anspruch genommen werden sollte (OLG Hamm, NJW-RR 1999, 469 [OLG Hamm 16.10.1998 - 20 U 60/98] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5621
OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.09.1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. September 1998 - 2 U 139/98 (https://dejure.org/1998,5621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1
    Einnicken am Steuer ist nicht stets grob fahrlässig

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine Fahrzeugversicherung; Bewusstseinsverlust während des Fahrens eines KfZ als grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr; Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer wegen der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 469
  • NJW-RR 1999, 469 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 1999, 212
  • VersR 1999, 1105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit gem. § 61 VVG in der Fahrzeugversicherung bei Einnicken am Steuer (gegen OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] ).

    Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.

  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Der neuerdings in der obergerichtlichen Rechtssprechung vertretenen Ansicht, einem Einnicken am Steuer gingen stets unübersehbare Anzeichen voraus, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, sodass nur besondere Anhaltspunkte, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen ließen, den Schluss auf grobe Fahrlässigkeit verhindern könnten (OLG Hamm VersR 1997, 961 [OLG Hamm 05.06.1996 - 20 U 288/95] und OLG Hamm ZfS 1998, 182), vermag sich der Senat auf Grund seiner in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen und immer wieder angewandten Kenntnisse nicht anzuschließen.
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Nach der Rechtsprechung des BGH rechtfertigt indes allein die Tatsache des Bewusstseinverlusts auf einer für die Konzentration günstigen Strecke noch nicht die Schlussfolgerung auf grobe Fahrlässigkeit (BGH VersR 1977, 619, 620).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 3 U 109/96

    Einnicken am Steuer nicht grundsätzlich grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98
    Nur dann kann das Verschulden des Fahrers als grobe Fahrlässigkeit eingeordnet werden (BGH a.a.O., OLG Frankfurt MDR 1998, 215).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    In diesem Zusammenhang schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des OLG Koblenz (aaO) an, wonach einem Einnicken am Steuer nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276; OLG Frankfurt NZV 1993, 32).

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang beantragte Sachverständigengutachten zum Beweis dafür, dass der Beklagte seine Übermüdung bemerkt haben muss, war deshalb nicht einzuholen (vgl. OLG Koblenz VersR 2007, 57; OLG Oldenburg VersR 1999, 1105).

  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).
  • LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05

    Einnicken am Steuer

    Die Gegenauffassung, wonach es darüber hinaus im Einzelfall einer Feststellung bedarf, wonach die Anzeichen vor dem Einschlafen hinreichend deutlich gewesen sein müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (OLG Oldenburg, VersR 1999, 1105, Thüringer OLG, OLG-NL 2003, 80) verdient dagegen keine Zustimmung, weil sie nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Anzeichen vor dem Einnicken stets für den Fahrer unübersehbar und damit zu beachten sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht